GRÜNDUNG

„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt
der froh von ihren Taten ihrer Größe
den Hörer unterhält und still sich freuend
ans Ende dieser schönen Reihe sich geschlossen sieht“

J. W. von Goethe aus „Iphigenie“



Eines der Zitate auf dem ersten Familientag der Familie Ohly am 3. August 1929 in Giessen, der zur Gründung des Familienverbandes Ohly führte. Carl Ohly, Apotheker aus Hamburg, hatte sich seit ca. 1905 mit dem Ursprung der Ohly-Familien und der Entstehung des Namens „Ohly“ befasst. Unterstützt wurde er durch die seinerzeit gleichgerichteten Untersuchungen des Regierungsrates Richard Ohly aus Lauterbach / Hessen. Beide beschlossen die Gründung eines Familienverbandes. Der Einladung an die bekannten Träger des Namens Ohly vom Mai 1929 folgten 78 Teilnehmer aus Hessen, Köln, Bottrop, Hamburg und Wien. Die auf dem ersten Familientag beschlossenen Satzungen wurden in den ersten Familien-Nachrichten vom 15. Dezember 1929 veröffentlicht. Zurück zum Seitenanfang Satzung Zu dieser Satzung sei ergänzend bemerkt: Man wollte die Satzung vorerst so einfach halten, als nur irgend möglich. Im Lauf der Zeit wird sich dann aus der praktischen Erfahrung ergeben, inwieweit Ergänzungen notwendig erscheinen. So wurde insbesondere von der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister vorerst abgesehen.

Satzung

    • § 1 Der Verband der Familie Ohly hat seinen Sitz in Giessen. Er bezweckt die Pflege des Familiensinns, die Erforschung der Geschichte der Familie und die Ansammlung eines Kapitales zur Unterstützung von Familienangehörigen.
    • § 2 Mitglied werden kann: a) jeder Träger des Namens Ohly sowie b) alle Frauen, die den Namen Ohly vor ihrer Verheiratung trugen oder mit einer unter a) fallenden Person verheiratet sind, sowie deren Abkömmlinge im 1. Grad.
    • § 3 Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung bei dem Vorsitzenden des Familienverbandes erworben.
    • § 4 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung. Ausschluss kann auf Beschluss des Familientages geschehen, wenn das Verhalten eines Mitgliedes dem Wesen der Familie nicht entspricht.
    • § 5 Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, der jeweils vom Familientag festgesetzt wird.
    • § 6 Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
    • § 7 Alle 2 Jahre soll ein Familientag stattfinden. Zeitpunkt, Tagesordnung und Tagungsort bestimmt der Vorstand.
    • § 8 Zum Familientag wird 3 Monate zuvor schriftlich eingeladen. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Satzungsänderungen mit 2 / 3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
    • § 9 Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie sind den Mitgliedern durch die nächste Nummer der Familienzeitschrift mitzuteilen.

Bis 1939 konzentrierte sich die Tätigkeit des Familienverbandes neben der Kontaktpflege im Wesentlichen auf die Vervollständigung der Stammtafel-Daten. Durch die Kriegsereignisse und deren Folgen ruhten die Aktivitäten des Verbandes. Erst 1973 erfolgte auf Initiative von Hellmuth Ohly, Viernheim, ein neuer Familientag auf der Burg Gleiberg bei Giessen. Neben dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wurden ein Schatzmeister und ein Schriftführer gewählt und die Verbandstätigkeit neu belebt. Ein Ausschuss wurde mit der Überprüfung der Satzung des Familienverbandes beauftragt. Die Satzung vom 15. Dezember 1929 wurde ohne Änderung übernommen.

Mitglieder

Dem Verband gehören z.Z. fast 40 Mitglieder mit deren Familien in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika an.