GRÜNDUNG

„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt
der froh von ihren Taten ihrer Größe
den Hörer unterhält und still sich freuend
ans Ende dieser schönen Reihe sich geschlossen sieht“

J. W. von Goethe aus „Iphigenie“

Eines der Zitate auf dem ersten Familientag der Familie Ohly am 3. August 1929 in Giessen, der zur Gründung des Familienverbandes Ohly führte. Carl Ohly, Apotheker aus Hamburg, hatte sich seit ca. 1905 mit dem Ursprung der Ohly-Familien und der Entstehung des Namens „Ohly“ befasst. Unterstützt wurde er durch die seinerzeit gleichgerichteten Untersuchungen des Regierungsrates Richard Ohly aus Lauterbach / Hessen. Beide beschlossen die Gründung eines Familienverbandes. Der Einladung an die bekannten Träger des Namens Ohly vom Mai 1929 folgten 78 Teilnehmer aus Hessen, Köln, Bottrop, Hamburg und Wien. Die auf dem ersten Familientag beschlossenen Satzungen, welche man so einfach halten wollte wie nur möglich, wurden in den ersten Familien-Nachrichten vom 15. Dezember 1929 veröffentlicht. Im Lauf der Zeit wird sich dann aus der praktischen Erfahrung ergeben, inwieweit Ergänzungen notwendig erscheinen. So wurde insbesondere von der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister vorerst abgesehen.

Bis 1939 konzentrierte sich die Tätigkeit des Familienverbandes neben der Kontaktpflege im Wesentlichen auf die Vervollständigung der Stammtafel-Daten. Durch die Kriegsereignisse und deren Folgen ruhten die Aktivitäten des Verbandes. Erst 1973 erfolgte auf Initiative von Hellmuth Ohly, Viernheim, ein neuer Familientag auf der Burg Gleiberg bei Giessen. Neben dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wurden ein Schatzmeister und ein Schriftführer gewählt und die Verbandstätigkeit neu belebt. Ein Ausschuss wurde mit der Überprüfung der Satzung des Familienverbandes beauftragt. Die Satzung vom 15. Dezember 1929 wurde ohne Änderung übernommen.

Im Laufe der Jahre fanden wiederkehrende Familientreffen statt und im Jahre 2010 wurde mit dieser Website eine Internetpräsenz für den Familienverein geschaffen. Der Druck der Familiennachrichten findet heute alle zwei Jahre im Wechsel mit Familientreffen statt, welche je von einem Mitglied des Verbandes in der Heimat bzw. nahe Sehenswürdigkeiten ausgerichtet werden. Beim Familientreffen in Schlüchtern im Jahr 2024 wurde dabei die aktualisierung der Satzung beschlossen. Es wurde die bisherige Satzung als Grundlage herangezogen und modernsiert.

Satzung des Ohly – Familienverband von 1929 zum 15.06.2024

  • §1 Der Verband der Familie Ohly hat seinen Ursprung in Giessen. Er bezweckt die Pflege des Familiensinns, die Erforschung der Geschichte der Familie und die Ansammlung eines Kapitals zur Unterstützung für eine eigene Website, zum Druck der Familiennachrichten, Versand und für geringe Ausgaben bei Familientreffen. (z.B. Eintrittsgelder, Kaffee und Kuchen)
  • §2 Mitglied werden kann: a) jeder Träger des Namens Ohly sowie deren Partner b) alle die den Namen Ohly trugen oder mit einer unter a) fallenden Person verheiratet sind, sowie deren Abkömmlinge unter a) und b).
  • § 3 Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung bei dem Vorsitzenden des Familienverbandes per Anmeldeformular und den darin enthaltenden Datenschutzrichtlinien schriftlich erworben. Änderungen der Anschrift, Email, Telefon oder Namen sind dem Vorstand oder Beauftragten der Website mitzuteilen.
  • § 4 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung. Ausschluss kann auf Beschluss des Familientages geschehen, wenn das Verhalten eines Mitgliedes dem Wesen der Familie nicht entspricht.
  • § 5 Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, der jeweils am Familientreffen festgesetzt wird.
  • § 6 Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister / der Schatzmeisterin und Protokollführer, wird auf unbestimmte Dauer gewählt.
  • § 7 Mindestens alle 2 Jahre soll ein Familientreffen stattfinden. Zeitpunkt und Tagungsort bestimmt der Vorstand in Abstimmung mit den Mitgliedern jeweils beim aktuellen Familientreffen mit einfacher Mehrheit. Die schriftlichen Familiennachrichten erscheinen alle 2 Jahre.
  • § 8 Zum Familientreffen wird rechtzeitig zuvor schriftlich eingeladen. Bei Familientreffen werden Änderungen oder Vorschläge den Familienverband betreffend mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen.
  • § 9 Die Beschlüsse und Protokolle sind schriftlich niederzulegen. Sie sind den Mitgliedern durch die nächste Familiennachrichten und auf der Familienwebsite mitzuteilen.
  • § 10 Die Nutzung des Familienwappen bleibt nur den Mitgliedern des Familienverbandes vorbehalten. Bei einem Austritt aus dem Familienverband ist eine weitere Nutzung des Familienwappen untersagt.

Heutige Mitglieder

Dem Verband gehören z.Z. fast 40 Mitglieder mit deren Familien in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika an.